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Stellenausschreibung Bauhofsmitarbeiterin/ Bauhofsmitarbeiter (m/w/d)

Die Stadt Friedrichstadt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Bauhofsmitarbeiterin / einen Bauhofsmitarbeiter (m/w/d) unbefristet mit 39,0 Std./Wo. als Krankheitsvertretung

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

  • Grünflächenpflege einschließlich Baum-, Gehölz- und Heckenschnitt
  • Anlage und Unterhaltung von Beeten und Pflanzflächen
  • Instandsetzungsarbeiten und Hausmeistertätigkeiten in gemeindeeigenen Gebäuden, Liegenschaften und Einrichtungen
  • Bedienung und Wartung von Geräten und Maschinen
  • Unterhaltung, Reparatur und Reinigung der Bushaltestellen, Parkbänke, Papierkörbe, etc.
  • Gehweg- und Straßenreparaturen, einschließlich Pflaster- und Tiefbauarbeiten
  • Betreuung von Veranstaltungen (Absperrungen, Ver- und Entsorgung, Auf- und Abbau)
  • Pflege und Wartung des Fahrzeug- u. Maschinenparks
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Bürgermeisterin, Politik, Verwaltung und Dienstleistern

Ihr Profil:

  • Nachweis einer abgeschlossenen handwerklichen technischen Ausbildung (z.B. Elektro, Heizung, Lüftung, Sanitär, Tischlerei, Schlosser)
  • Persönliches und fachliches Engagement
  • Führerscheine der Klassen B, BE, T sowie C1E
  • Bereitschaft, auch in den Abendstunden, an Feiertagen, im Rahmen von städtischen Veranstaltungen und am Wochenende im Rahmen des Notdienstes sowie des Winterdienstes tätig zu werden
  • Freundliches und dienstleistungsorientiertes Auftreten
  • Selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
  • Wirtschaftliches und kostenbewusstes Handeln
  • Teamfähigkeit, Konfliktfähig, Flexibilität und Belastbarkeit
  • Bereitschaft zu Weiterbildungsmaßnahmen

Wünschenswert wären:

  • Die Führerscheine der Klassen C, C1 und CE
  • Der Motorsägenschein (Baum I und Baum II) sowie ASB II (Hubarbeitsbühnen)
  • Kenntnisse im Bereich der Verkehrssicherung – insbesondere Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenverkehrsraum
  • Befähigung zum Führen von Erdbaumaschinen (z.B. Minibagger und Radlader)
  • Erfahrungen mit den Tätigkeiten, die auf einem kommunalen Bauhof anfallen
  • Eine ortsnahe Wohnsitznahme aufgrund des Winterdienstes und Notdienstes
  • Identifizierung mit den örtlichen Besonderheiten und die Bereitschaft, sich mit Engagement dem Erhalt und der Optimierung des Stadtbildes zu widmen

Wir bieten:

  • Einen Arbeitsplatz in einem Unterzentrum mit historischem Altstadtkern und einem vielschichtigen Aufgabenbereich, der Möglichkeiten bietet, sich mit eigenen Ideen einzubringen, gemeinsam Arbeitsabläufe zu optimieren und sich im Team neuen Herausforderungen zu stellen
  • Eine unbefristete Vollzeitstelle im Rahmen einer Krankheitsvertretung mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von insgesamt 39,0 Stunden
  • Eine Vergütung erfolgt je nach Qualifikation bis Entgeltgruppe EG 5 nach dem TVöD
  • Betriebliche Altersvorsorge über die VBL sowie Sonderzahlungen

Die Stadt Friedrichstadt möchte die Arbeit in der Feuerwehr unterstützen. Daher werden Bewerberinnen und Bewerber, die die Bereitschaft zeigen, Mitglied einer Feuerwehr zu werden bzw. bereits Mitglied sind, nicht benachteiligt.

Fachliche Fragen beantwortet gerne der Bauhof, Tel.: 0175 / 22 35 654 oder per E-Mail:

Personalrechtliche Fragen beantwortet gerne Frau Sörensen, Tel.: 04841/992-331 oder per E-Mail:

Sie haben Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit?

Dann bewerben Sie sich mit Ihren aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 07.05.2023 unter Angabe des Kennwortes „Friedrichstadt Bauhof“ per E-Mail (im PDF-Format) an oder in Papierform an das

Amt Nordsee-Treene
Personalabteilung
Kennwort: Friedrichstadt Bauhof
Schulweg 19
25866 Mildstedt

Mit Freude sehe ich Ihrem Anschreiben entgegen, indem Sie Ihre Stärken und Ihre Motivation für diese Bewerbung präsentieren und sich vorstellen. Dieses ergänzen Sie bitte durch folgende Unterlagen:

  • Tabellarischen Lebenslauf mit lückenlosem Tätigkeitsnachweis
  • Nachweis der geforderten Qualifikationen (Schulabschlusszeugnis und Abschlusszeugnis der Berufsausbildung)
  • Aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis
  • Relevante Fortbildungsnachweise
  • Einen Nachweis über Ihre Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung (falls vorhanden)
  • Eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Bewerberinnen bzw. Bewerbern aus dem öffentlichen Dienst).

Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes, des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und
des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (GstG) werden berücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass die eingereichten Unterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden. Sollten Sie eine Rücksendung Ihrer eingereichten Unterlagen wünschen, legen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag bei.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. Reisekosten zu Vorstellungs- / Auswahlgesprächen nicht erstattet werden.

Hans Helgesen-Skolen übernimmt Patenschaft für Stolperstein in Gedenken an Rosa Hirsch

Die Hans Helgesen-Skolen, die Schule der dänischen Minderheit, hat sich dazu entschlossen, Pate für einen Stolperstein in Friedrichstadt zu werden. Der Stolperstein erinnert an Rosa Hirsch, eine jüdische Frau, die während des Zweiten Weltkriegs von den Nationalsozialisten verfolgt und ermordet wurde.
Die Patenschaft beinhaltet, den Stolperstein regelmäßig zu pflegen und so dafür zu sorgen, dass die Erinnerung an Rosa Hirsch und die anderen Verfolgten lebendig bleibt.

Hans Helgesen-Skolen übernimmt Patenschaft für Stolperstein in Gedenken an Rosa Hirsch
Der Stolperstein trägt folgende Aufschrift: „Hier wohnte Rosa Hirsch, Jahrgang 1886, unfreiwillig verzogen 1939 Hamburg, deportiert 1941 Łódź/ Litzmannstadt, ermordet 11.1.1942“


Rosa Hirsch wurde 1941 nach Łódź deportiert und im Januar 1942 an einem unbekannten Ort ermordet. Sie war eine jüdische Frau, die in Friedrichstadt gelebt hat. Mit dem Stolperstein wird ihr und an alle anderen Opfern des Holocausts gedacht. Der Stolperstein befindet sich vor Rosa Hirschs damaligen Wohnhaus.
Die Schülerinnen und Schüler der Hans Helgesen-Skolen haben sich im Rahmen des Geschichtsunterrichts mit dem Zweiten Weltkrieg und der Verfolgung von Juden auseinandergesetzt. Sie haben gelernt, dass es wichtig ist, sich an die Vergangenheit zu erinnern und dafür zu sorgen, dass sich solche Gräueltaten nicht wiederholen. Alle sechsten Klassen der Schule werden fortan den Erhalt des Stolpersteines sichern.


„Es ist uns wichtig, dass die Erinnerung an Rosa Hirsch und alle anderen Opfer des Holocausts lebendig bleibt. Wir möchten dafür sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler sich mit dieser dunklen Epoche der Geschichte auseinandersetzen und daraus lernen“, sagt Schulleiter Markus Hausen.

Hans Helgesen-Skolen übernimmt Patenschaft für Stolperstein in Gedenken an Rosa Hirsch. Die Schüler reinigen den Stolperstein.
Hans Helgesen-Skolen übernimmt Patenschaft für Stolperstein in Gedenken an Rosa Hirsch. Die Schüler betrachten den Stolperstein.


Mit der Übernahme der Patenschaft des Stolpersteins setzt die Hans Helgesen-Skolen ein wichtiges Zeichen gegen das Vergessen. Die Schülerinnen und Schüler lernen nicht nur etwas über die Verfolgung im Zweiten Weltkrieg, sondern engagieren sich auch aktiv gegen das Vergessen.

Kein DLRG Schwimmkurs im Naturbad vom 08.05. bis zum 17.05.2023

Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Eltern,

ursprünglich war ein Schwimmkurs im Naturbad in der Treene vom 08.05. 2023 bis zum 17.05. 2023 geplant. Es tut uns leid, es ihnen mitteilen zu müssen, dass wir den o.g. Kurs leider nicht anbieten können.

Der Termin wurde als Notfalltermin vergeben, da unser Projekt zum späteren Zeitpunkt bereits ausgebucht war. Uns war bewusst, dass die Wassertemperatur zu diesem Zeitpunkt nicht optimal sein würde. Wir wollten dennoch die Möglichkeit eines Schwimmkurses offenhalten, da in Friedrichstadt, wie auch in anderen Gemeinden, ein hoher Bedarf an Schwimmunterricht besteht. Nun ist jedoch der Fall eingetreten, dass die Wassertemperatur nicht die erforderliche Grad-Zahl erreicht hat und wohl auch nicht mehr erreichen wird.

Nach der Deutschen Prüfungsordnung ist die Durchführung von Prüfungsabnahmen erst ab einer Wassertemperatur ab 18°C möglich. Zudem ist es für einen Kurs im Bereich Wassergewöhnung wichtig, dass die Kinder den Spaß im Umgang mit Wasser erlernen. Bei zu erwartenden Temperaturen von 15°C Luft und 10°C Wassertemperatur liegen wir bedauerlicherweise weit unter den Vorgaben der Prüfungsordnung.

Der viel schwerwiegendere Punkt ist jedoch, dass wir den Kindern aufgrund der Temperatur nur sehr schwer einen spaßigen Umgang mit dem Element Wasser ermöglichen können. Die Kinder würden bei diesen Temperaturen schlicht keinen Spaß am Schwimmen finden. Außerdem werden durch die niedrigen Temperaturen die Fähigkeiten der Kinder eingeschränkt, da sie durch die Kälte wie „erstarrt“ wären.

Der Fachreferenten Schwimmen des Landesverbandes teilt diese Meinung nach Rücksprache ebenfalls.
Da uns der Schwimmunterricht der Kinder natürlich sehr am Herzen liegt, haben wir in Zusammenarbeit mit der Stadt Friedrichstadt alles Mögliche versucht, in den umliegenden Schwimmbädern eine andere Wasserfläche anzumieten.
Diese konnte aber, aufgrund des Regelbetriebes der Bäder sowie der Nutzung der Wasserflächen durch Vereine und Co. nicht realisiert werden.


Es tut uns leid, ihnen diese Mitteilung machen zu müssen, aber unter den oben genannten Umständen, ist es uns derzeit nicht möglich, einen Schwimmkurs anzubieten. Wir sind uns jedoch des großen und berechtigten Interesses und Bedarfes bewusst. Daher haben wir uns in Absprache mit der Stadt darauf verständigt, für den Fall einer Fortführung unseres Projektes, noch einmal priorisiert auf die Stadt zuzukommen, um einen zukünftigen Kurs zu ermöglichen.

Für Fragen stehen wir und unser Fachreferent Schwimmen gerne zu Ihrer Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Jakob König und Henrik Thomsen
Ansprechpartner Schwimmmobil, DLRG Landesverband Schleswig-Holstein

Sitzung des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung

Am Montag, dem 24. April 2023 um 17:30 Uhr, findet im Rathaus Friedrichstadt (Sitzungssaal) eine öffentliche Sitzung des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung statt.

Einziger Tagesordnungspunkt:
Prüfung und Beratung über den Jahresabschluss 2022 und die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. Behandlung des Jahresfehlbetrages mit Beschlussempfehlung an die Stadtverordnetenversammlung.

Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht zu einzelnen Punkten der Tagesordnung die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.

10. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Ordnungswesen

Am Donnerstag, 6. April 2023, 19:00 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses Friedrichstadt die 10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Ordnungswesen der Stadt Friedrichstadt statt.

Tagesordnung

  • Eröffnung der Sitzung, Begrüßung durch den Ausschussvorsitzenden und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Feststellung der Tagesordnung
  • Dringlichkeitsanträge
  • Beschlussfassung über die eventuelle Nicht-Öffentlichkeit einzelner Tagesordnungspunkte
  • Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über die 09. Sitzung vom 17.11.2022
  • Einwohnerfragestunde
  • Bericht des Ausschussvorsitzenden
  • Bericht der Bürgermeisterin
  • Sachstand digitales Parkleitsystem
  • Vorstellung der Ergebnisse der Tourismusakzeptanzstudie durch das NIT
  • Sachstand Fortschreibung Masterplan Tourismus durch das NIT
  • Bericht Tourismus- und Destinationsmanagement
  • Bericht Veranstaltungsmanagement
  • Beratung und Beschlussfassung der Neuauflage der bisherigen Haus- und Badeordnung für den Bereich der Badestelle Großer Garten
  • Beratung und Beschlussfassung über die Zulassung eines weiteren Anbieters für das Handyparken
  • Anfragen aus dem Ausschuss
  • Personalangelegenheiten
  • Grundstücksangelegenheiten
  • Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil

Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht zu einzelnen Punkten der Tagesordnung die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.

Bekanntmachung (PDF)

Ostereiersuche für Kinder in der Bücherei!

10 Eier, 10 Buchstaben, ein Lösungswort. Auch in diesem Jahr veranstaltet die Stadtbücherei Friedrichstadt wieder eine Ostereiersuche für Kinder. Wir hoffen auf Sonnenschein, denn dann findet die Suche in unserem schönen Lesegarten statt! Dort zu bewundern ist auch ein Blauglockenbaum, der bei uns sein neues Zuhause gefunden hat. Wir bedanken uns herzlich bei der Spenderin und beim Bauhof fürs Pflanzen und Pflegen.

Wann? Am 06.04.2023 von 14 bis 18 Uhr. Wo? Im Lesegarten der Stadtbücherei!

Umgebungslärm: Informationsseite zu Schienenlärm geht online

Das Eisenbahn-Bundesamt überarbeitet seinen Lärmaktionsplan nach Umgebungslärmrichtlinie in der vierten Runde. Auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de informiert das Eisenbahn-Bundesamt ausführlich über seine Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung und zeigt, wie sich Bürgerinnen und Bürger an der Überarbeitung beteiligen können. Darüber hinaus finden Bürgerinnen und Bürger ab sofort Informationen über Maßnahmen zur Lärmminderung, über laute Güterwagen oder Förderprogramme zum Schallschutz.


Alle Menschen, die sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen, können ab dem 13. März 2023 an der Überarbeitung der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern. Vorab veröffentlichte das Eisenbahn-Bundesamt am 30. Juni 2022 die neuberechneten Lärmkarten der vierten Runde nach Umgebungslärmrichtlinie.

Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase vom 13. März bis zum 24. April 2023 können die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort können die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Beteiligungsphase findet Ende des Jahres 2023 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.“

Wir machen Friedrichstadt sauber

Es ist wieder soweit, in Friedrichstadt wird sauber gemacht. Wir laden herzlich ein, dabei zu sein.

Treffpunkt ist Samstag, 11. März 2023, um 9:30 Uhr auf dem Marktplatz.

Nach der Begrüßung auf dem Marktplatz werden die Sammelpläne sowie Mülltüten, Handschuhe und auf Wunsch Mund-Nasen-Masken an die einzelnen verteilt.

Im Anschluss an die Aktion laden wir ein ins Feuerwehrgerätehaus zu einem Beisammensein mit heißer Suppe.

Wir freuen uns auf Sie.

Schreddern von Busch- und Strauchwerk

Am Freitag, den 24. März 2023, 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und am Samstag, den 25. März 2023, 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr findet für Friedrichstädter Bürger auf dem Parkplatz Alter Hafen das Schreddern von Busch- und Strauchwerk statt.

Der Astumfang darf nicht größer als 12 cm sein.

Das zerkleinerte Strauchwerk kann bei Bedarf für eigene Zwecke als Humus oder Bodenabdeckung verwendet werden.

Bauholz, Baumstümpfe oder sonstiger Unrat dürfen nicht angeliefert werden.

Es ist nicht möglich, das Schreddergut vor dem Schreddertag anzuliefern.

14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Denkmalpflege und Umwelt

Am Donnerstag, 23.02.2023 um 19:00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses die 14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Denkmalpflege und Umwelt statt.

Tagesordnung

  1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung durch den Ausschussvorsitzenden und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Feststellung der Tagesordnung
    1. Dringlichkeitsanträge
    2. Beschlussfassung über die eventuelle Nicht-Öffentlichkeit einzelner Tagesordnungspunkte
  3. Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über die 13. Sitzung vom 08.09.2022
  4. Bericht des Ausschussvorsitzende
  5. Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des B-Plan Nr. 18 für das Gebiet südlich der Tönninger Straße (B202), östlich neuer Hafen, westlich Ostersielzug der Stadt Friedrichstadt (Microhäuser)
  6. Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des B-Plan Nr. 15 für das Gebiet nördlich der B202 und östlich der Realschule der Stadt Friedrichstadt (Änderungen im bestehenden Neubaugebiet)
  7. Aufstellungsbeschluss zur 15. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 für das Gebiet östlich der Bahnlinie, südlich der Treene, nördlich von „Seebüll“ und westlich von „Am Schulwald“ (Seerosenufer) der Stadt Friedrichstadt
  8. Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 sowie der 46. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Seeth, Drage, Koldenbüttel, Witzwort, Uelvesbüll und der Stadt Friedrichstadt für das Gebiet westlich des neuen Hafens, östlich der Straße „Zum Hafen“ und südlich der Tönninger Straße / B202 (Gebiet der alten Eidermühle)
  9. Beratung und Empfehlungsbeschluss zur Einführung einer Stellplatzsatzung für die Stadt Friedrichstadt
  10. Beratung und Beschlussfassung zur Errichtung einer WC-Anlage im Bereich des Parkplatzes Prinzenlinie
  11. Bericht zum Lärmschutzwall sowie Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen
  12. Beratung und Beschlussfassung zur Sanierung des Borkmühlenweges und die Ausführung in Pflasterbauweise
  13. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von Planungsleistungen für die Steganlage und Kanueinsatzstellen
  14. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von Bauleistungen für die Umgestaltung der Treenesiedlung
  15. Bericht über die Sanierung und Teilneubau der Grundschule „Schule an der Treene“
  16. Beratung und Beschlussfassung zur Ausführung des Radwegs an der Brückenstraße in Pflasterbauweise
  17. Beratung zum Fernwärmekonzept der Stadt Friedrichstadt
  18. Beratung und Beschlussfassung zur Beauftragung eines Außenanlagenplaners für das Feuerwehrgerätehaus und die Sporthalle
  19. Bericht zum Feuerwehrgerätehaus
  20. Beratung und Beschlussfassung zum Erwerb von historischen Straßenlampenköpfen
  21. Einwohnerfragestunde
  22. Vertragsangelegenheiten
  23. Grundstücksangelegenheiten

Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht zu einzelnen Punkten der Tagesordnung die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.

Bekanntmachung (PDF)