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Wochenmarkt am Mittwoch, den 23.12.2020

In der 52. Kalenderwoche findet der Wochenmarkt in Friedrichstadt nicht wie üblich am Freitag, sondern am Mittwoch, den 23.12.2020 statt.

Durch die Verlegung möchte die Stadt Friedrichstadt den Bürger*innen ermöglichen noch einmal vor Beginn der Weihnachtsfeiertage auf dem Wochenmarkt einzukaufen.

In der 53. Kalenderwoche findet kein Wochenmarkt statt.

Corona: Kreis konkretisiert Maskenpflicht im Straßenraum

In Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, in Straßen und auf Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in denen typischerweise das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, sowie auf Bahnhöfen müssen Fußgängerinnen und Fußgänger eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das schreibt das Land Schleswig-Holstein in seiner neuen Verordnung vom 29. November vor.

Maskenpflicht montags bis sonnabends von 7 Uhr bis 19 Uhr:

Friedrichstadt: Am Markt, Prinzenstraße

Weitere Information auf der Internetseite des Landes.

14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Am Donnerstag, 10. Dezember 2020, 19:00 Uhr findet in der Turnhalle, Eider-Treene-Schule, Schleswiger Straße 29, die 14. öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichstadt statt.

Tagesordnung:

  • Eröffnung der Sitzung, Begrüßung durch die Bürgermeisterin und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Feststellung der Tagesordnung
    • Dringlichkeitsanträge
    • Beschlussfassung über die eventuelle Nicht-Öffentlichkeit einzelner Tagesordnungspunkte
  • Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über die 13. Sitzung am 17.09.2020
  • Einwohnerfragestunde
  • Ehrungen
  • Einführung des neuen stellvertretenden Wehrführers Andreas Euker-Bahnsen für die Feuerwehr Friedrichstadt
  • Bericht der Bürgermeisterin
  • Bericht der Ausschüsse und Delegierten
  • 400-Jahr-Feier: Friedrichstadt Musical
  • Umbenennung von Ausschüssen bzw. Änderung der Hauptsatzung – hier: Beratung und Beschlussfassung über die Umbenennung des Ausschusses für Schule, Jugend, Sport, Soziales in Ausschuss für Jugend, Kultur und Soziales
  • Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Friedrichstadt
  • Beratung und Beschlussfassung über die 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Friedrichstadt
  • KiTa-Reform-Gesetz – hier: Betriebsvereinbarung zwischen dem ADS Grenzfriedensbund und der Stadt Friedrichstadt – (Empfehlungsbeschluss)
  • Erlass der Haushaltssatzung 2021
  • Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung eines Gutachtens für die Verkehrssicherheit der Blauen Brücke (u.a. Korrosionsschäden)
  • Treenefreibad
    • Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung von Räumlichkeiten für die Wasserrettung im Treenefreibad (Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Schule, Jugend, Sport, Soziales v. 22.10.2020)
    • Beratung und Beschlussfassung über das Angebot von Schwimmkursen

Sitzung ist öffentlich, sofern nicht zu einzelnen Tagesordnungspunkten die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.

Bekanntmachung (PDF)

Wichtige Hinweise:

Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Sicherheitsabstände ist es nötig, die Besucherzahl dieser Sitzung zu beschränken.

Daher ist es erforderlich, sich für die Teilnahme an dieser Sitzung unter der Telefon-Nr. 04841/992 231 anzumelden.

Die zur Verfügung stehenden Besucherplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Sitzungsbeginn zu erscheinen, da reservierte Plätze sonst anderweitig vergeben werden können.

Für die Teilnahme an der Sitzung gilt, dass persönliche Daten (Name, Vorname, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit) unter Beachtung von Datenschutzbestimmungen zur evtl. erforderlich werdenden Nachverfolgung von Infektionsketten erhoben werden.

Außerdem ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten des Versammlungsraumes Pflicht.

Beim Einnehmen der Plätze und während der Sitzung sind die derzeit geltenden Hygiene- und Abstandsbestimmungen unbedingt einzuhalten.

Straßenbeleuchtung

In Teilen der Stadt Friedrichstadt funktioniert derzeit die Straßenbeleuchtung nicht. Ein Messwagen zur näheren Fehlersuche wird für morgen erwartet. Nachdem der Fehler gefunden ist, werden umgehend Maßnahmen zur Instandsetzung der Straßenbeleuchtung ergriffen.

Der Nikolaus ist auf dem Weg

Alle Jahre wieder sind wir gespannt, ob der Nikolaus auch zu uns kommt und uns Schönes und Leckeres bringt.

Die Feuerwehr Friedrichstadt ist ganz sicher, dass er dieses Jahr reinschaut und alle Stiefel, die im Feuerwehrgerätehaus, Eiland 1,  abgegeben worden sind, füllen wird.

Also liebe Kinder, kommt mit Euren Eltern und gebt Eure Stiefel ab. Das könnt ihr jetzt schon

am Mittwoch, den 25.11., am Donnerstag, den 26.11. und am Freitag, den 27.11. 2020 von 13 Uhr bis 14:30 Uhr und von 17 Uhr bis 18:30 Uhr

und die nächste Woche dann jeden Tag

Montag 30.11. bis Freitag 04.12. von 13 Uhr bis 14:30 Uhr und von 17 Uhr bis 18:30 Uhr.

Putzt noch schnell Eure Schuhe und dann geht’s los !!

07. Sitzung des Finanz- und Kommunalausschusses

Am Donnerstag, dem 03. Dezember 2020 um 19:00 Uhr, findet in der Turnhalle der Eider-Treene-Schule, Schleswiger Straße 29, die 7. öffentliche Sitzung des Finanz- und Kommunalausschusses der Stadt Friedrichstadt statt.

Tagesordnung:

  • Eröffnung der Sitzung, Begrüßung durch den Ausschussvorsitzenden und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Feststellung der Tagesordnung
    • Dringlichkeitsanträge
    • Beschlussfassung über die eventuelle Nicht-Öffentlichkeit einzelner Tagesordnungspunkte
  • Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über die 6. Sitzung am 03.09.2020
  • Einwohnerfragestunde
  • Bericht des Ausschussvorsitzenden
  • Bericht der Feuerwehr
  • Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Friedrichstadt (Empfehlungsbeschluss)
  • Beratung und Beschlussfassung über die 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Friedrichstadt (Empfehlungsbeschluss)
  • Kita-Reform-Gesetz – hier: Betriebsvereinbarung zwischen dem ADS Grenzfriedensbund und der Stadt Friedrichstadt – (Empfehlungsbeschluss)
  • Beratung über den Haushaltsplan 2021 (Empfehlungsbeschluss)
  • Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung eines Gutachtens für die Verkehrssicherheit der Blauen Brücke (u.a. Korrosionsschäden) – (Empfehlungsbeschluss)
  • Anfragen der Ausschussmitglieder
  • Finanz- und Personalangelegenheiten
  • Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung

Sitzung ist öffentlich, sofern nicht zu einzelnen Tagesordnungspunkten die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.

Bekanntmachung (PDF)

Wichtige Hinweise:

Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Sicherheitsabstände ist es nötig, die Besucherzahl dieser Sitzung zu beschränken.

Daher ist es erforderlich, sich für die Teilnahme an dieser Sitzung unter der Telefon-Nr. 04841/992 231 anzumelden.

Die zur Verfügung stehenden Besucherplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Sitzungsbeginn zu erscheinen, da reservierte Plätze sonst anderweitig vergeben werden können.

Für die Teilnahme an der Sitzung gilt, dass persönliche Daten (Name, Vorname, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit) unter Beachtung von Datenschutzbestimmungen zur evtl. erforderlich werdenden Nachverfolgung von Infektionsketten erhoben werden.

Außerdem ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten des Versammlungsraumes Pflicht.

Beim Einnehmen der Plätze und während der Sitzung sind die derzeit geltenden Hygiene- und Abstandsbestimmungen unbedingt einzuhalten.

Streu- und Räumpflicht

Die Stadt Friedrichstadt weist auf die innerörtliche Streu- und Räumpflicht der Grundstückseigentümer*innen hin:

Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf die gesamte Frontlänge (insb. bei Eckgrundstücken) des anliegenden Grundstücks.

Von Eis und Schnee zu reinigen sind:

  • Gehwege
  • Rinnsteine
  • Grünstreifen, soweit deren Benutzung für Fußgänger*innen geboten ist
  • Fahrbahnen, soweit deren Benutzung für Fußgänger*innen geboten ist (z. B. in Neubaugebieten ohne Gehweg)

Die zu reinigenden Gehwege, Grünstreifen und Fahrbahnen sind in mindestens einer Breite von 1,00 m von Schnee freizuhalten und abzustreuen. Abstumpfende Mittel (Sand u. ä.) sind vorrangig vor auftauenden Mitteln einzusetzen.

Der Schnee ist, wenn möglich, auf dem eigenen Grundstück zu lagern, so dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird und die Entwässerungsrinnen schneefrei bleiben. Wenn dieses nicht möglich ist, ist der Schnee am Gehwegrand zu lagern. Einlaufrinnen und Hydranten sind auf jeden Fall von Ein und Schnee freizuhalten.

Ergänzung für den Altstadtbereich der Stadt Friedrichstadt:

Schnee sollte hier nach Möglichkeit auf den städtischen Grünflächen oder am Gehwegrand gelagert werden und nicht im Bereich der Parkbuchten – Grund: So vermeidet man eine Straßenverengung (Feuerwehr!) und erhält die notwendige Anzahl an Parkplätzen aufrecht.

In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Im Interesse aller Bürger*innen wird auf die Beachtung der vorgenannten Bestimmungen hingewiesen. Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht entsprechend nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Für Unfälle bei Schnee- und Eisglätte, die auf Missachtung der Streu- und Räumpflicht zurückzuführen sind, haften die Grundstückseigentümer*innen.

Nicht vor Ort ansässige Eigentümer*innen von Zweitwohnungen und Ferienwohnungen sind ebenfalls zur Reinigung sowie zur Räum- und Streupflicht verpflichtet.

Anpflanzungen dürfen nicht angelegt oder unterhalten werden, wenn sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen (§33 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein).

Die vorstehende gesetzliche Regelung beinhaltet, dass Zweige und Äste von Bäumen, Büschen und Sträuchern, die in den öffentlichen Verkehrsraum (Fuß-und Radwege sowie Straßen) hereinragen bis zur Grundstücksgrenze von den Grundstückseigentümern zurückzuschneiden sind. Außerdem ist sicherzustellen, dass die Sichtdreiecke in Einmündungs- und Kreuzungsbereichen bis auf eine Höhe von ca. 90 cm freigeschnitten werden.

Die Stadt Friedrichstadt kann auf Ihre Kosten im Rahmen einer Ersatzvornahme den notwendigen Rückschnitt zwangsweise durchführen. Des Weiteren stellt die Unterlassung des Rückschnitts eine Ordnungswidrigkeit dar.

Das Ordnungsamt der Stadt Friedrichstadt steht Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.

St. Martinsleuchten in Friedrichstadt

In diesem „besonderen“ Herbst hängten viele Friedrichstädter die St. Martinslaternen in ihre Fenster, um mit den Mitbürgern die Wärme des Lichtes zu teilen und ihnen eine kleine Freude zu bereiten.

Rund um die bunten Laternen waren auch die Fenster so festlich geschmückt, sodass es uns schwer viel, drei besondere  Fenster für den Wettbewerb auszuwählen. Wir entschieden uns dagegen und so bekommt jeder angemeldete Teilnehmer eine kleine Auszeichnung, die ihnen überreicht werden wird.

Beeindruckend war auch die Teilnahme einer ganzen Schulklasse der Eider – Treene – Schule. Dort hatte die 5a ihr Klassenfenster mit selbstgebastelten Laternen dekoriert. Zudem hingen auch am Eingang und im Fenster zum Flur der Schulleitung leuchtende Laternen, die eine schöne Atmosphäre zauberten.

Unser Dank gilt allen, die sich beteiligt haben (ob angemeldet oder nicht) und so etwas für die Gemeinschaft in Friedrichstadt beigetragen haben.