Aus Anlass des Gedenkens an die Reichspogromnacht führte Andreas Guballa vom Offenen Kanal Westküste am 9.11.2020 ein Interview über die Familie von Adolf Heymann mit der Stadtarchivarin Christiane Thomsen. Das Interview können Sie hier anschauen.
Kategorie: Aktuelles
Streu- und Räumpflicht
Die Stadt Friedrichstadt weist auf die innerörtliche Streu- und Räumpflicht der Grundstückseigentümer*innen hin:
Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf die gesamte Frontlänge (insb. bei Eckgrundstücken) des anliegenden Grundstücks.
Von Eis und Schnee zu reinigen sind:
- Gehwege
- Rinnsteine
- Grünstreifen, soweit deren Benutzung für Fußgänger*innen geboten ist
- Fahrbahnen, soweit deren Benutzung für Fußgänger*innen geboten ist (z. B. in Neubaugebieten ohne Gehweg)
Die zu reinigenden Gehwege, Grünstreifen und Fahrbahnen sind in mindestens einer Breite von 1,00 m von Schnee freizuhalten und abzustreuen. Abstumpfende Mittel (Sand u. ä.) sind vorrangig vor auftauenden Mitteln einzusetzen.
Der Schnee ist, wenn möglich, auf dem eigenen Grundstück zu lagern, so dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird und die Entwässerungsrinnen schneefrei bleiben. Wenn dieses nicht möglich ist, ist der Schnee am Gehwegrand zu lagern. Einlaufrinnen und Hydranten sind auf jeden Fall von Ein und Schnee freizuhalten.
Ergänzung für den Altstadtbereich der Stadt Friedrichstadt:
Schnee sollte hier nach Möglichkeit auf den städtischen Grünflächen oder am Gehwegrand gelagert werden und nicht im Bereich der Parkbuchten – Grund: So vermeidet man eine Straßenverengung (Feuerwehr!) und erhält die notwendige Anzahl an Parkplätzen aufrecht.
In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Im Interesse aller Bürger*innen wird auf die Beachtung der vorgenannten Bestimmungen hingewiesen. Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht entsprechend nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Für Unfälle bei Schnee- und Eisglätte, die auf Missachtung der Streu- und Räumpflicht zurückzuführen sind, haften die Grundstückseigentümer*innen.
Nicht vor Ort ansässige Eigentümer*innen von Zweitwohnungen und Ferienwohnungen sind ebenfalls zur Reinigung sowie zur Räum- und Streupflicht verpflichtet.
Anpflanzungen dürfen nicht angelegt oder unterhalten werden, wenn sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen (§33 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein).
Die vorstehende gesetzliche Regelung beinhaltet, dass Zweige und Äste von Bäumen, Büschen und Sträuchern, die in den öffentlichen Verkehrsraum (Fuß-und Radwege sowie Straßen) hereinragen bis zur Grundstücksgrenze von den Grundstückseigentümern zurückzuschneiden sind. Außerdem ist sicherzustellen, dass die Sichtdreiecke in Einmündungs- und Kreuzungsbereichen bis auf eine Höhe von ca. 90 cm freigeschnitten werden.
Die Stadt Friedrichstadt kann auf Ihre Kosten im Rahmen einer Ersatzvornahme den notwendigen Rückschnitt zwangsweise durchführen. Des Weiteren stellt die Unterlassung des Rückschnitts eine Ordnungswidrigkeit dar.
Das Ordnungsamt der Stadt Friedrichstadt steht Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.
St. Martinsleuchten in Friedrichstadt
In diesem „besonderen“ Herbst hängten viele Friedrichstädter die St. Martinslaternen in ihre Fenster, um mit den Mitbürgern die Wärme des Lichtes zu teilen und ihnen eine kleine Freude zu bereiten.
Rund um die bunten Laternen waren auch die Fenster so festlich geschmückt, sodass es uns schwer viel, drei besondere Fenster für den Wettbewerb auszuwählen. Wir entschieden uns dagegen und so bekommt jeder angemeldete Teilnehmer eine kleine Auszeichnung, die ihnen überreicht werden wird.
Beeindruckend war auch die Teilnahme einer ganzen Schulklasse der Eider – Treene – Schule. Dort hatte die 5a ihr Klassenfenster mit selbstgebastelten Laternen dekoriert. Zudem hingen auch am Eingang und im Fenster zum Flur der Schulleitung leuchtende Laternen, die eine schöne Atmosphäre zauberten.
Unser Dank gilt allen, die sich beteiligt haben (ob angemeldet oder nicht) und so etwas für die Gemeinschaft in Friedrichstadt beigetragen haben.
Auftakt Zukunft gestalten – Zukunfsstadt Friedrichstadt
Liebe Friedrichstädter und Friedrichstädterinnen, liebe Unternehmer und Unternehmerinnen, liebe Engagierte und Ambitionierte, liebe Macherinnen und Macher,
um über die Zukunft von Friedrichstadt nicht nur zu reden, muss ab jetzt das Machen im Zentrum unserer Überlegungen stehen. Als engagierte BürgerInnen unserer Stadt sprechen wir daher Sie/Dich/Euch als Macher an. Gemeinsam möchten wir zukunftsweisende Projekte umsetzen. Dazu brauchen wir Ihre/Deine/ Eure Kompetenzen, Erfahrungen und Netzwerke.
Wir laden Sie/Dich/Euch am 20. November 2020 um 17 Uhr ein und gehen verschiedenen Fragen nach: Worum geht es? Welche Themen gehen wir an? Wie legen wir los?
(Der Beitritt zu der Veranstaltung ist ab 16:30 Uhr möglich.)
Botschafter der Stadt Friedrichstadt waren in der Schweiz auf virtueller Expedition. Was haben sie gesehen und was bringen sie mit?
Um 18 Uhr schaltet sich der Gemeindepräsident der kleinen Schweizer Gemeinde Lichtensteig per Video dazu und stellt vor, welche Fragen sich seine Gemeinde zur Zukunft stellt und wie sie in Lichtensteig versuchen einen Ort für Macher*innen aufzubauen.
Zum Abschluss schauen wir auf den Zeitplan für die kommenden 24 Monate. Wie könnte Zukunft gestalten organisiert werden. Wann sind die nächsten Treffen?
Ende ca. 19:00 Uhr.
Die aktuelle Situation zwingt uns alle über neue Kommunikationsformen und -Mittel nachzudenken. Daher planen wir das Treffen grundsätzlich als digitale Video- Konferenz. Wenn Sie/Du/Ihr bisher keine Erfahrungen mit online Formaten haben, helfen wir gerne weiter. Melden Sie/Du/Ihr sich bitte rechtzeitig bei Kerstin Lamp. Tel.: +49 (0) 4841/992 723 /
Nutzen Sie/Du/Ihr gerne auch die „Nachbarschaftshilfe“ – gibt es in Ihrem/Deinem/Euren Bekanntenkreis jemand, der sich mit der digitalen Welt auskennt? Oder kennen Sie/Du/Ihr sich aus und nehmen einen weiteren Interessierten mit.
Nehmen Sie/Du/Ihr gemeinsam an der Video-Konferenz teil.
Als Notlösung bieten wir auch begrenzte Plätze in öffentlichen Räumlichkeiten mit Corona-Hygieneschutz-Konzept an.
Um eine Anmeldung zu der Veranstaltung wird ebenfalls gebeten, um den Zugang zu erhalten.
Wir freuen uns auf Sie/Dich/Euch.
Die VertreterInnen der Stadt Friedrichstadt, der HafenCity Universität und von Denkstatt sarl
Parken in Friedrichstadt
Ab dem 15.11.2020 ist es wieder soweit: Die Parkgebühren auf dem Marktplatz der Stadt Friedrichstadt entfallen gem. der Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren bis einschließlich zum 15. Februar des Folgejahres.
Um den Marktplatz auch in der Winterzeit weitgehend frei von Fahrzeugen zu halten, hat sich die Stadt Friedrichstadt dazu entschlossen, auch die Gebührenpflicht der Außenparkflächen (Seebüll P1, Am Deich P2 und am Alten Hafen P3) diesmal auszusetzen.
Wir bitten darum, die freien Parkplätze auf und um den Marktplatz ausschließlich für kurze Erledigungen und Einkäufe zu nutzen.
Für einen längeren Stadtbummel oder auch für ganztägiges Parken stehen dann die fußläufig zu erreichenden Parkplätze P1, P2 und P3 zur Verfügung.
Der Kreis überarbeitet Liste der Straßen mit Maskenpflicht
In Absprache mit den Städten und Ämtern veröffentlichte der Kreis Nordfriesland am letzten Wochenende eine Liste der innerörtlichen Bereiche mit starkem Publikumsverkehr, in denen Fußgänger eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen, weil das Abstandsgebot dort typischerweise nicht eingehalten werden kann.
Eine Überprüfung hat ergeben, dass die Regelung jetzt im November in einigen Bereichen entbehrlich ist. In anderen greift inzwischen das Beherbergungsverbot, so dass auch dort auf die Maskenpflicht verzichtet werden kann. Deshalb hat der Kreis die Liste – wiederum in Abstimmung mit den anderen kommunalen Behörden – reduziert. Entfallen sind Westersteig und Rathausstraße in Niebüll; Hohle Gasse, Inge-Boysen-Weg und Süderstraße in Bredstedt; Prinzeßstraße und Kirchenstraße in Friedrichstadt; in Sylt alle Straßen bis auf ZOB und Bahnhofsvorplatz. Auf Föhr und Amrum wurden alle Bereiche gestrichen. In Leck, Husum und Tönning gab es keine Änderungen.
Hier sind bis zum 29. November von montags bis sonnabends zwischen 7 und 19 Uhr weiterhin Alltagsmasken erforderlich:
Husum: Norderstraße von der Altenbegegnungsstätte bis zur VR-Bank, Großstraße, Hafenstraße, Hohle Gasse, Kleikuhle, Markt, Rote Pforte, Schiffbrücke, Wasserreihe, Krämerstraße, Twiete, Fußgängerbrücke über den Binnenhafen, Schlossgang, Fußgängertunnel am Bahnhof zwischen Am Bahndamm und Tunnelweg, Tunnel vom Binnenhafen zum Außenhafen, Hafengang, Quickmarkt, Neustadt im Bereich der Fußgängerzone »Untere Neustadt« zwischen Quickmarkt und Großstraße/Langenharmstraße, ZOB, Bahnhofsvorplatz
Niebüll: Hauptstraße zwischen Brandkuhle und Mittelfangweg, gesamter Bahnhofsvorplatz im Bereich der Bahnhofsstraße
Bredstedt: Markt inkl. Marktplatz, Osterstraße
Tönning: Am Markt, Neustraße
Friedrichstadt: Am Markt, Prinzenstraße
Leck: Hauptstraße beginnend an der Kreuzung Marktstraße/Birkstraße und weiterem Verlauf Flensburger Straße bis Süderbrücke
St. Peter-Ording: Dorfstraße – rotgepflasteter Bereich zwischen Kreuzung Heedweg/Pestalozzistraße und Stöpe (Marktplatz), Olsdorfer Straße, Am Kurbad, Maleens Koll zwischen Im Bad und Beginn Parkplatz Dünen-Therme, Im Bad zwischen Parkpalette und Haus Loreley (Hausnummer 37)
Sylt: Bahnhofsplatz, ZOB
Die neue Allgemeinverfügung mit der Auflistung der Straßen und Bereiche ist unter https://ogy.de/4prj im Internet zu finden.
Die Landesregierung passt die Quarantäne-Verordnung an
Seit Sonntag gelten im Land kürzere Quarantänezeiten für Reiserückehrer:innen sowie Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen.
Das Kabinett hat eine angepasste Quarantäne-Verordnung für Ein- und Rückreisende aus ausländischen Risikogebieten beschlossen. Die Regelungen basieren auf einer zwischen Bund und Ländern abgestimmten Musterverordnung und treten am Sonntag, den 8. November in Kraft.
Geflügelpest im Kreis Nordfriesland
In den letzten Tagen ist eine Vielzahl von Wildvögeln im Kreis Nordfriesland an der Geflügelpest verendet. Am 30. Oktober 2020 erließ das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland ein Aufstallungsgebot für alle Geflügelhaltungen in einem breiten Streifen entlang der Küste.
Die entsprechende amtliche Bekanntmachung samt Landkarten wurde veröffentlicht unter www.nordfriesland.de/amtsblatt veröffentlicht (Amtsblatt Nr. 50).
Weiterhin hat das Veterinäramt unter 04841 67-827 ein Bürgertelefon für Fragen von Bürgerinnen und Bürgern eingerichtet. Es ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags bis 13 Uhr erreichbar.
Vollsperrung der Straße Am Binnenhafen im Bereich zwischen der Westerhafenstraße und der Westermarktstraße
In der Zeit vom 09.11. bis voraussichtlich 14.11.2020 erfolgt in der Straße Am Binnenhafen im Bereich zwischen der Westerhafenstraße und der Westermarktstraße eine Vollsperrung aufgrund durchzuführender Bauarbeiten.
Die Westerhafenstraße und die Westermarktstraße, sowie die Neue Straße sind von der Sperrung nicht betroffen.
Sperrung Bahnübergang Friedrichstadt (Tönninger Straße)
In der Zeit vom 06.11.2020 ab 16:00 Uhr bis 10.11.2020 04:00 Uhr erfolgt die Vollsperrung des Bahnübergangs aufgrund der Erneuerung von Gleisen und Bahnübergangsbelegen.





