Die Landesregierung hat sich auf neue Regelungen für Einreisende aus deutschen Corona-Hotspots verständigt.
Die Quarantänepflicht für Einreisende aus Corona-Hotspots entfällt – das haben Ministerpräsident Daniel Günther und Gesundheitminister Dr. Heiner Garg in Kiel bekannt gegeben. Die Landesregierung hatte sich am Vormittag darauf verständigt, in Schleswig-Holstein neue Regelungen für Reisende in und aus deutschen Gebieten mit überdurchschnittlich hohen Infektionszahlen umzusetzen. In der anschließenden Konferenz der Staatskanzleien der Länder mit dem Bundeskanzleramt einigte sich der überwiegenden Teil der Länder auf diese Linie.
Familienbesuche und Pendlerverkehre ausgenommen
Damit gilt ab dem 9. Oktober: Wer in einem Beherbergungsbetrieb, wie einem Hotel oder einer Pension in Schleswig-Holstein zu touristischen Zwecken unterkommen möchte, muss beim Check-In einen negativen Coronatest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Berufspendler und Reisende, die ihre Familien in Schleswig-Holstein besuchen möchten, sind von der Testpflicht ausgenommen. Auch bei Reisen in innerdeutsche Corona-Hotspots ist nach der Rückkehr keine Testung erforderlich.
Weitere Informationen auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein.