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Start der Knickpflege

Ab kommenden Montag, den 11.10.2021 wird der Bauhof der Stadt Friedrichstadt in diversen Bereich mit einer fachgerechten Knickpflege beginnen.

Definition „Knicks“: Knicks sind gemäß § 1 Nummer 10 Biotopverordnung: „An aktuellen oder ehemaligen Grenzen landwirtschaftlicher Nutzflächen oder zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft angelegte und mit vorwiegend heimischen Gehölzen, Gras- oder Krautfluren bewachsene Wälle mit oder ohne Überhälter. Knicks sind auch entsprechend Satz 1 angelegte Wälle ohne Gehölze und ein- oder mehrreihige Gehölzstreifen zu ebener Erde. Überhälter sind im Knick stehende Bäume mit einem Stammumfang von mindestens einem Meter gemessen in einem Meter Höhe über dem Erdboden.“

Knicks können danach auch im baulichen Innenbereich (§ 34 BBauG) geschützt sein.

Pflege und Bewirtschaftung der Knickgehölze: Der Erhalt der Knicks und ihrer Funktionen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Vor diesem Hintergrund hat die sachgerechte dauerhafte Pflege der Knicks eine besondere Bedeutung. Zur Erhaltung der Knicks und ihrer Funktionen, oft gekoppelt mit einer nachhaltigen Holzverwertung, ist es erforderlich, die Gehölze in einem bestimmten Rhythmus auf den Stock zu setzen. Wurde diese Arbeit noch vor wenigen Jahren überwiegend in Handarbeit mit der Motorsäge durchgeführt, kann diese heute zusätzlich mit speziell entwickelten Maschinen (maschinelle Großgeräte, z.B. Knickschere) erfolgen.

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